Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Hühnerstall.jpg

In einer kleinen Hühnerhaltung im Bezirk Rohrbach wurde Geflügelpest diagnostiziert. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt.
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle.

Der gesamte Bezirk Rohrbach wurde als Risikogebiet festgelegt, in welchem bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest – Risiko:

  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Grundsätzlich ist Geflügel im Stall zu halten oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, um einen Eintrag von Geflügelpest bestmöglich zu verhindern (z.B. Volieren mit Dach oder sog. „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • eine getrennte Haltung von Enten und Gänsen zu anderem Geflügel erfolgt - für Ausläufe, wenn das sich darin befindende Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird oder zumindest Fütterung und Tränkung im Stallinnenbereich erfolgen. Derartige Ausläufe sind gegen Oberflächengewässer, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abzuzäunen.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen; im Risikogebiet sind außerdem der Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), der Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

(Quelle: BH Rohrbach)

25.01.2022 11:00