Marktgemeinde Kollerschlag
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In der Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die familienpolitischen Fördermaßnahmen ab 01. Jänner 2022 zu ändern bzw. nachfolgende Förderungen zu gewähren:
Die Beihilfen werden ausnahmslos in Grenzlandtalern ausgezahlt. Fördervoraussetzung ist bei allen Beihilfen ein Hauptwohnsitz in Kollerschlag!
Andere, bisherige Beihilfen werden ab 2022 nicht mehr gewährt.