Marktgemeinde Kollerschlag
Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Grundsteuer ADie Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke beträgt 500 Prozent des Steuermessbetrages des Finanzamtes.
Grundsteuer BDie Grundsteuer B für Grundstücke (Baugrundstücke und bebaute Grundstücke) beträgt 500 Prozent des Steuermessbetrages des Finanzamtes.
Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (für Gebäude und Baugrundstücke) werden bis zu einem Steuerbetrag von € 75,00 jährlich am 15. Mai vorgeschrieben. Übersteigt die Grundsteuer den Betrag von € 75,00 erfolgt eine Aufteilung in vier Teilbeträge, die jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vorgeschrieben werden.