Marktgemeinde Kollerschlag
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Kanalanschlussgebühr pro m²: € 23,00 exkl. 10 % MwSt. (mindestens aber € 4.174,00 exkl. 10 % MwSt.).
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aufgrund der geltenden Kanalgebührenordnung für die Abwasserbeseitigungsanlage Kollerschlag. Die Mindestanschlussgebühr sowie der m²-Satz werden vom Gemeinderat jeweils bei der Beschlussfassung des Voranschlages für das kommende Finanzjahr festgelegt. Bei der Höhe dieser Mindestgebühren hält sich die Marktgemeinde Kollerschlag grundsätzlich an die Vorgaben des Landes OÖ.
Kanalgebührenverordnung vom 01.01.2002
Kanalordnung vom 05.12.2002