Marktgemeinde Kollerschlag
Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt€ 4,71 + 10 % MwSt. pro m³ verbrauchtem Wasser. Bei Landwirten und Objekten, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, kommt eine Pauschalverrechnung zur Anwendung (35 m³ pro Person und Jahr).
Mit GR-Beschluss vom 14.12.2023 wurde durch Einführung einer Abschlagsregelung für "Vielverbraucher" die Kanalgebührenordnung geändert.
Verordnung ab 2024 (PDF - 0.09 MB)
Die Kanalbenützungsgebühr kommt am 15. Mai und am 15. Oktober im Nachhinein zur Vorschreibung.